Welche Bildrechte brauchen Sie?

Jetzt neu: Erweiterte Bildrechte einfach buchen

Klare Verhältnisse schaffen

Wer mit vor-ort-foto.de arbeitet, erwirbt Nutzungsrechte an den entstandenen Bildern für die Verwendung in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit seines Unternehmens. Das ist fast immer ausreichend. Doch gibt es Fälle, in denen es wünschenswert ist, den Umfang der Nutzungsrechte zu erweitern.

Verzicht auf Nennung des Fotografennamens

Nach dem Urheberrecht steht dem Fotografen das Recht zu, dass sein Name bei der Veröffentlichung eines Bildes genannt wird. Gerade bei redaktionell verwendeten PR-Bildern ist jedoch der Quellennachweis oft die einzige Möglichkeit, die Firmenbezeichnung des Auftraggebers im jeweiligen Medium unterzubringen.

Für solche Fälle reicht es jetzt aus, das entsprechende Kästchen im Briefingformular (https://www.vor-ort-foto.de/briefing/index.php) anzukreuzen und mit dem Fotografen wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Dafür berechnen wir dann einen geringen Aufschlag von 20 Prozent auf das jeweilige Honorar.

Umfassende Exklusivrechte

Manchmal ist es sinnvoll, umfassende Exklusivrechte an den Bildern zu erwerben. Das gilt vor allem, wenn das Material den eigenen Kunden oder wiederum deren Kunden für das Marketing zur Verfügung gestellt werden soll. Außerdem wird die Rechteverwaltung im Bildarchiv leichter, weil keine Einschränkungen mehr beachtet werden müssen. Viele Unternehmen wollen auch grundsätzlich frei über Bilder verfügen, die in ihrem Auftrag hergestellt werden. Auch hier reicht wieder ein Klick und die entsprechende Vereinbarung wird geschlossen. Der Aufschlag beträgt 50 Prozent des jeweiligen Honorars.

Persönlichkeitsrechte

Etwas komplizierter ist es mit den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Weil wir in der Regel nicht wissen, in welchem Zusammenhang die Bilder veröffentlicht werden, gibt es hier keine Universallösung per Mausklick. Deshalb fällt dieses Thema nach unseren AGB (https://vor-ort-foto.de/page2/agb.html#persoenlichkeitsrechte) in den Bereich des Auftraggebers. Wenn uns aber Ihre Mustervereinbarung rechtzeitig vor einem Termin zugeht, können unsere Fotografen gerne die benötigten Unterschriften einholen. Bitte berücksichtigen Sie aber den dafür notwendige Zeitaufwand bei der Buchung des Termins.